Die Osteopathie ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten.
Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten teilweise – in jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung Kontakt zu den jeweiligen Krankenkassen aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.
Das Honorar richtet sich in Anlehnung an die für Osteopathen und Heilpraktiker geltenden Gebührenordnung GVO und GbüH.
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Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann.
Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapierichtung (Osteopathie) selbst. Nicht für jeden Bereich besteht eine relevante Anzahl von gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen, bzw. Studien, die die Wirkung bzw. therapeutische Wirksamkeit belegen.